SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Hartheim am Rhein, wiederkehrende Zahlungen widerruflich von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Hartheim am Rhein auf meinem Konto gezogene Lastschriften einzulösen. Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von acht Wochen – beginnend mit dem Belastungsdatum – die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bei nicht ausreichender Deckung besteht seitens der Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Abbuchung. Für die Rücklastschrift werden evtl. Bankgebühren fällig.
Gemeinde Hartheim am Rhein, Feldkircher Str. 17, 79258 Hartheim am Rhein
DE82ZZZ00000262430
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeinde Hartheim am Rhein vergeben

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Gemeinde Hartheim am Rhein
Rechnungsamt/Gemeindekasse
Ansprechpartner:
Frau Hanke
Tel.: 07633/9105-22
Email: hanke@hartheim.de

Frau Ritzenthaler
Tel.: 07633/9105-23
Email: ritzenthaler@hartheim.de

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